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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Schädler Metallbearbeitung GmbH,
Dieselstrasse 24, 89547 Gerstetten

§ 1 Gültigkeit

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns geschlossenen Verträge. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Geschäftspartners gelten nur, soweit sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen decken oder von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Vertragsabschluß, Preise

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eine Leistungspflicht entsteht erst mit Versendung einer ordnungsgemäßen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeit. Auch für diesen Fall gelten die hier genannten Geschäftsbedingungen.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto. Hinzu kommt die jeweils gesetzliche MwSt, sowie die Kosten für Verpackung, Transport und etwaige Versicherungsprämien.

Wir sind berechtigt, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten, die Preise bei Kostensteigerungen entsprechend anzupassen. Beträgt diese Erhöhung mehr als 7,5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

§ 3 Lieferzeit

Eine schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Subunternehmern eintreten. Der Besteller wird in diesen Fällen unverzüglich unterrichtet. Wir behalten uns nach Unternehmung aller zumutbaren Anstrengungen zur Leistungserbringung in diesen Fällen die Erfüllungsmöglichkeit vor.

Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen.

Lieferverzug tritt erst nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein. Dem Besteller steht dann alternativ ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In letzterem Fall ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche auf den typischen Verzugsschaden, maximal 5% vom Wert des Teils der verspäteten Lieferung beschränkt, es sei denn, der Besteller weist nach, daß der typische Verzugsschaden 5% übersteigt. Der Nachweis eines geringeren Verzugsschaden bleibt uns vorbehalten. Beruht die Verzögerung auf einem eigenen groben Verschulden von uns oder unserer leitenden Angestellten haften wir unbeschränkt.

Abs.(IV) gilt entsprechend für die Fälle der Unmöglichkeit. Bei teilweiser Unmöglichkeit kann der Besteller vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er nachweist, dass er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.

§ 4 Gefahrübergang

Mit der Absendung des Vertragsgegenstandes, bzw. am Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Besteller über. Eine eventuelle Transportschadenversicherung für An- und Abtransport der Gegenstände ist vom Besteller selbst zu veranlassen.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten  versichern wir die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden bis zur Rückgabe.

§ 5 Zahlung

Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort und ohne jeden Abzug fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

Eine Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel am Vertragsgegenstand.

Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so wird unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden auf das Entgelt ein Verzugszinsschaden in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geschuldet.

Lieferungen an Private oder unbekannte Firmen erfolgen nur gegen Vorkasse. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für bestehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir erlangen an den uns zur Bearbeitung übergeben Gegenständen und an allen von uns gelieferten Waren gemäß § 950 BGB das Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände auch dann in unserem Eigentum, wenn die Gegenstände vom Besteller weiterbearbeitet oder verarbeitet werden. Wegen sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller steht uns ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu.

§ 7 Gewährleistung

Der Besteller trägt die Gefahr für eindeutige und klare Bestimmung des Leistungsauftrags hinsichtlich der exakten Abmessungen, der Materialanforderung, der Materialbeschichtungen und qualitativen Ausgestaltung der Produkte.

Der Besteller hat die gelieferte Ware, durch Wareneingangskontrolle bzw. soweit zumutbar durch Probeverarbeitung, bei Eingang unverzüglich auf Mängel zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, angezeigt werden.

Für die bei sachgerechter Bearbeitung entstehenden Fehlern, wie z. Bsp. Formveränderungen, Risse, Beeinträchtigung der Mass- oder Passgenauigkeit beweglicher Teile oder dergleichen, sowie für Ausschuss und Fehlmengen bis zu 3% der Auftragsmenge bei Serienteilen übernehmen wir keine Haftung. Bei Anlieferung von schlechtem Material entfällt die Haftung durch uns. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen im Fall der natürlichen Abnutzung, bei nichtsachgemäßem Gebrauch, sowie bei sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen. Bei sämtlichen von uns zu vertretenden Mängeln am Vertragsgegenstand sind wir zur Nachbesserung gem. § 476 a BGB berechtigt und verpflichtet.

Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, bei eigenem groben Verschulden oder dem unserer leitender Angestellten.

Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ausserhalb solcher Pflichten haften wir bei groben Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen nur auf den typischen vorhersehbaren Schaden.

§ 8 Schadensersatz, Vertragserfüllung

Lässt der Besteller den Auftrag trotz Nachfristsetzung ganz oder teilweise nicht durchführen, können wir Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte oder in Auftrag gegebene Leistungen, sowie einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragsvolumens verlangen.

Der Schadenersatzanspruch verringert sich oder besteht nicht, sofern der Besteller nachweist, dass der Schaden wesentlich geringer oder nicht entstanden ist. Der Schadensersatzanspruch erhöht sich entsprechend, soweit wir nachweisen, dass der eingetretene Schaden höher ist.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Gerstetten Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Unabhängig vom Sitz des Vertragspartners gilt zwischen den Parteien ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch für die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen.

Stand: Juli 2010